Der Preis der Deutschen Schallplattenkritik in der Sparte Lied und chanson ist eine der begehrtesten Auszeichnungen, die es für Liedermacher und Chanson-Interpreten gibt. Er wird in verschiedenen Sparten verliehen und wurde in der jetzigen Form 1980 von einer Gruppe von Schallplattenkritikern gegründet, die sich im Dezember 1988 zu einem unabhängigen eingetragenen Verein zusammenschlossen; er knüpft an die Tradition des gleichnamigen ersten deutschen Schallplattenpreises an, der im Jahre 1963 von dem Bielefelder Verleger Richard Kaselowsky gestiftet wurde.
Aufgabe des Preises ist es, die Öffentlichkeit auf herausragende Aufnahmen des Tonträger- und Bildtonträgerangebots aufmerksam zu machen. Die Preisfindung obliegt einer Jury in deutscher Sprache publizierender Fachleute der Schallplattenkritik; sie wird direkt oder indirekt vorgenommen, nämlich durch die Jury oder ihren Jahresausschuss.
Die Auszeichnung künstlerisch und aufnahmetechnisch hervorragender Veröffentlichungen erfolgt auf zwei Ebenen:
- durch die vierteljährlichen Bestenlisten: Sie fassen Veröffentlichungen auf Tonträgern zusammen, die von den Jurys als herausragend erachtet werden. Die Aufnahme in die Bestenliste ergibt sich aus der Nominierung durch die zuständigen Juroren.
- durch die Jahrespreise und Ehrenurkunden: Diese werden auf der Basis von Jurorenvorschlägen durch den Jahresausschuss ermittelt, der zusätzlich an Persönlichkeiten, die sich durch ihre Arbeit um die Schallplatte herausragend verdient gemacht haben, Ehrenurkunden vergeben kann.
Zur Ermittlung der Bestenliste benennt jeder Juror bis zu fünf ihm herausragend erscheinende Neuveröffentlichungen des in Deutschland vertriebenen Repertoires der vorangegangenen drei Monate. Dabei sind jeweils Interpretation, künstlerische Qualität, Repertoirewert, Präsentation und Klangqualität zu berücksichtigen. Aus diesen Nominierungen stellen die Referenten für jeden Bereich Listen zusammen, deren Titel von den Juroren in einem zweiten Durchgang nach einem von 0 bis 10 reichenden Punktesystem bewertet werden, bei dem eine „5“ durchschnittliche Qualität, eine „10“ exzeptionelle Qualität in jeder Hinsicht bedeutet. Der jeweils innerhalb einer Jury höchstplatzierte Titel wird in die Bestenliste aufgenommen, sofern er mindestens 37 Punkte erreicht. Erreichen zwei oder mehr Titel mindestens 41 Punkte, so werden die zwei höchst platzierten Titel in die Bestenliste aufgenommen. Gegebenenfalls entscheidet bei Punktgleichheiten zwischen zwei oder mehreren Titeln eine Stichwahl über die Aufnahme in die Bestenliste.
Die genauen Bestimmungen sind nachzulesen unter www.schallplattenkritik.de